Option auf Anschlussversicherung bei verbundenen Leben
Die Versicherungssumme wird bei Tod der ersten Person aus dem versicherten Personenkreis ausbezahlt. Wie üblich endet auch bei uns die Versicherung bei Tod einer versicherten Person. In diesem Fall können die verbliebenen versicherten Personen einen neuen Vertrag ohne erneute Risikoprüfung abschließen und sind somit weiterhin abgesichert.
Vgl. AVB § 14